Mi 7. Nov 2018, 15:11
aus:
http://kitagruendung.info/kitgruendung/ ... erarbeitenKita´s haben einen Schutzauftrag (§ 8 a KJHG). Das heißt Sie tragen Verantwortung für das Kindeswohl und müssen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung intervenieren. Das umfasst eine Risikoeinschätzung, die Bildung und Erziehung der Eltern (Hilfe zur Selbsthilfe), die Kontrolle und eventuelle Meldung an das Jugendamt. Der Kita-Aufsicht ist im Rahmen der Beantragung einer Betriebserlaubnis ein Kinderschutzkonzept vorzulegen, welches beschreibt wie in der neuen Einrichtung der Schutzauftrag konkret umgesetzt wird, die Kinder (UN Kinderrechtskonvention, Vorgaben der Landesjugendämter) berücksichtigt werden und wie die Beteiligungsrechte sichergestellt werden (Beschwerdemanagement)