Hier mal ein Entwurf für eine kurze Beitragsordnung:
..............................................................................
Die Mitgliederversammlung des Vereins Freier Waldorfkindergarten Ostsee (e.V.) hat am 22.10.2018 folgende
Beitragsordnung beschlossen:
Beitragsordnung des Freien Waldorfkindergartens Ostsee (e.V.)
§ 1 (Allgemeines)
1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.
2) Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
3) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrags sowie der Aufnahmegebühr.
§ 2 (Mitgliedsbeiträge)
1) Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag.
2) Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Mitgliedsbeiträge sind bis spätestens 31.1. eines laufenden Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen.
3) Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt: 0 Euro
§ 3 (Aufnahmegebühr)
1) Alle Vereinsmitglieder zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr.
2) Die Aufnahmegebühr ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme in den Verein auf das Vereinskonto zu überweisen.
3) Der Aufnahmegebühr beträgt:
a) Einzelpersonen: 30 Euro
b) Familien: 40 Euro
c) Juristische Personen: 50 Euro
§ 4 (Zahlungmodalitäten)
1) Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages Sorge zu tragen.
2) Der Vorstand ist ermächtigt, Forderungen auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Schuld besteht nicht.
3) Überweisungen sind ausschließlich auf das folgende Vereinskonto zu leisten - Zahlungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht anerkannt:
IBAN ______________________
BIC ___________
Kreditinstitut ______________________