Go to footer

DSGVO - Datenschutzgrundverordnung




Wie wollen wir unseren Kita-Verein gründen?

DSGVO - Datenschutzgrundverordnung

Beitragvon Jan » Do 30. Aug 2018, 05:58

Die gestern angesprochene 10-Personen-Regel steht nicht in der DSGVO, sondern stammt aus dem BDSG und ist folglich nationales und nicht europäisches Recht.

§ 38 Absatz 1 BDSG:
(1) Ergänzend zu Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen, oder verarbeiten sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Daraus ergibt sich, dass sich bei uns maximal zehn Mitglieder regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung von Mitgliederdaten beschäftigen dürfen. Wenn wir das Recht hierzu grds. auf den Vorstand beschränken, sollte es also kein Problem sein.
Jan
 
Beiträge: 33
Registriert: Do 14. Jun 2018, 05:36


von Anzeige » Do 30. Aug 2018, 05:58

Anzeige
 

TAGS

Zurück zu Foren-Übersicht

Zurück zu Vereinsgründung

Wer ist online?

0 Mitglieder




Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Kinder, Erde, ORF, NES, Garten

Impressum | Datenschutz