Go to footer

Satzung: II. Mitgliedschaft




Wie wollen wir unseren Kita-Verein gründen?

Satzung: II. Mitgliedschaft

Beitragvon Jan » Di 4. Sep 2018, 05:45

Der zweite Teil des Entwurfes - die diesbezüglichen offenen Fragen bzw. zu diskutierenden Entscheidungen habe ich wieder unter dem Entwurfstext ergänzt.
----------------------------------------------------------------------------------------

II. Mitgliedschaft

§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft)

1) Die Mitgliedschaft kann als aktives oder förderndes Mitglied bestehen.

2) Aktive Vereinsmitglieder sind natürliche Personen, die einen Betreuungsvertrag mit dem Verein geschlossen haben.

3) Fördernde Mitglieder können natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder juristische Personen werden, die die Vereinszwecke als berechtigt anerkennen und fördern wollen.

4) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vorstand zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag und teilt seine Entscheidung schriftlich mit.

5) Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

§ 5 (Beendigung der Mitgliedschaft)

1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.

2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

3) Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

4) Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein enden auch sämtliche Ämter. Das ausscheidende Mitglied hat auf Verlangen Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen und sämtliche Vereinsunterlagen und im Besitz befindliches Vereinseigentum zurückzugeben.

§ 6 (Beiträge)

1) Bei Aufnahme in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegebühr zu bezahlen. Außerdem werden von den Mitgliedern Mitgliedsbeiträge erhoben.

2) Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können einmal pro Geschäftsjahr Umlagen erhoben werden. Die Höhe einer Umlage darf das Dreifache des jährlichen Mindestbeitrages nicht übersteigen.

3) Das Nähere regelt die Beitragsordnung.

----------------------------------------------------------------------------------------

Die hierzu bestehenden Fragen bzw. zu diskutierenden Entscheidungen sind m.E. Folgende:

1) Welche Ordnungen wollen wir uns geben und müssen folglich in der Satzung erwähnt werden? (Beitragsordnung, ggf. Wahlordnung, …)

2) Unterscheidung in aktive und Fördermitgliefer sinnvoll? (später ggf. für Quotierung im Vorstand etc. notwendig)

3) Vorschlag: Keine Familienmitgliedschaften in der Satzung (mit der Folge ggf. eingeschränkter Rechte), sondern Familienbeiträge in der Beitragsordnung (zweites Elternteil (alternativ "jedes zweite") beitragsfrei).
Jan
 
Beiträge: 33
Registriert: Do 14. Jun 2018, 05:36


von Anzeige » Di 4. Sep 2018, 05:45

Anzeige
 

TAGS

Zurück zu Foren-Übersicht

Zurück zu Vereinsgründung

Wer ist online?

0 Mitglieder




Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Kinder, Erde, ORF, NES, Garten

Impressum | Datenschutz